Kurz: Nein. Es geht nicht um "Zahlungsromantik", sondern um Privatsphäre, Selbstbestimmung - und darum, ob wir eine Gruppe zum Testfeld für Einschränkungen machen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält fest:
"Das Recht, Bargeld verwenden zu können, ist in Deutschland unter anderem durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" - und zusätzlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit verfassungsrechtlich abgesichert.
(WD 4 - 117/20)
- Privatsphäre: Bargeld = weniger Datenspur. Karte = mehr Datenspur. Überraschung.
- Alltag: Einschränkungen treffen genau da, wo Menschen sowieso wenig Spielraum haben.
- Stigma: Wer an der Kasse "Sonderkarte" zücken muss, wird markiert - sozial und praktisch.
- Präzedenz: Heute "die da", morgen andere Leistungsbeziehende. Viel Spaß mit der Blaupause.
Und jetzt die Gegenfrage: Warum sollten ausgerechnet Menschen, die ohnehin weniger Rechte durchsetzen können, als Erste auf Bargeldfreiheit verzichten müssen?
Welche Gruppe ist als Nächstes dran?